Landkreis bringt Integration in Arbeit auf den Weg


08.11.16

Wartezeit für Flüchtlinge sinnvoll durch berufliche Tätigkeit überbrücken

Bundesweit 100.000 Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt will der Gesetzgeber schaffen. Die Grundlage dafür bildet das in diesem August in Kraft getretene Integrationsgesetz. Im Landkreis Emsland werden nach Abstimmung der Kreisverwaltung mit der Agentur für Arbeit, den emsländischen Kommunen und einer Vielzahl von Maßnahmeträgern in nächster Zeit bis zu 284 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen, also niedrigschwellige Arbeitsgelegenheiten, eingerichtet, die vom Bund gefördert werden.

Durch diese Maßnahmen soll die Wartezeit für Asylsuchende mit Bleibeperspektive bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch eine sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigung überbrückt werden. Gleichzeitig sollen die Asylsuchenden damit an den Arbeitsmarkt herangeführt und vorhandene Fähigkeiten festgestellt werden. Der Bund stellt dafür Mittel in Höhe von insgesamt 300 Mio. Euro zur Verfügung. Davon entfallen 28 Mio. Euro auf das Land Niedersachsen bzw. 1,27 Mio. Euro auf den Landkreis Emsland.

Im Landkreis Emsland haben sich insgesamt über 50 Maßnahmeträger mit etwa 450 Arbeitsgelegenheiten um eine Beschäftigung von Flüchtlingen in diesem Projekt beworben. Dabei handelt es sich u. a. um die Baubetriebshöfe von Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, die Emsländische Service- und Beschäftigungsagentur und weitere Träger. Die Agentur für Arbeit in Nordhorn hat nach Prüfung der vorgelegten Beschäftigungskonzepte 284 Vorschläge ausgewählt und entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit den Maßnahmeträgern getroffen; darunter beispielsweise mit der Gemeinde Vrees, in der künftig Asylsuchende Fuß- und Radwege instand setzen oder den Moorlehrpfad sowie Anlagen und Plätze in der Gemeinde pflegen.

Landrat Reinhard Winter begrüßte die Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge als wichtigen Schritt zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Asylbewerbern. "Von den landesweit insgesamt 900 Plätzen in Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen sind fast ein Drittel im Landkreis Emsland bereitgestellt worden", betonte Winter.

Asylbewerber können von den Kommunen bis zu sechs Monate zu einer Tätigkeit herangezogen werden, bei maximal 30 Stunden je Woche. Die Asylsuchenden erhalten für ihre Tätigkeit zusätzlich zu den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro je Stunde. Die Kosten werden zwischen Maßnahmeträgern und der Arbeitsagentur abgerechnet.

Vorrangig sollen Personen ausgewählt werden, bei denen zu erwarten ist, dass sie dieser Tätigkeit beispielsweise wegen bereits erworbener Sprachkenntnisse auch nachgehen können. Sofern sich Asylsuchende weigern, eine für sie zumutbare Tätigkeit aufzunehmen oder fortzuführen, sieht das neue Gesetz vor, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kürzen zu können.

 

Aktuelle Kundenstimmen > mehr erfahren