Landkreis erhebt Zahlen zum Mietniveau


01.05.15

Umfrage startet Anfang Mai - Grundlage für Wohnkostenübernahme

Die Kosten der Unterkunft für Bedarfsgemeinschaften, die Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erhalten, muss der Landkreis Emsland in angemessenem Umfang übernehmen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Grundlegende Zahlen hierfür erhebt der Landkreis Emsland nun ab Anfang Mai in einer Vermieterbefragung.

Ziel der Untersuchung ist es, eine aktuelle und rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Landkreis Emsland das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Landkreis Emsland festgelegt.

Für diese Datenerhebung bittet der Landkreis die Vermieter bzw. Verwalter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Diese erhalten vom Landkreis ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig. Die Erhebungsmethodik entspricht dem gesetzlichen Datenschutz.

Nähere Auskünfte erteilt der Landkreis Emsland, Ansprechpartner Helmut Voß (Telefon 05931/44-1433) und Christina Holtkamp (Telefon 05931/44-1434).

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