Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bis 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Leistungen erhalten auch Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z. B. Kinder).

Wo muss der Antrag auf Bürgergeld gestellt werden?

Im Landkreis Emsland sind die Fachdienste Arbeit und Soziales der Städte und Gemeinden für die Gewährung der Leistungen zuständig.

Wie hoch ist das Bürgergeld? Woraus setzt es sich zusammen?

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens. Ferner werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung übernommen.

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