Unterkunft und Heizung

Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Die Bedarfe für die Unterkunft werden im Rahmen des Bürgergeldes in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Dabei richtet sich die Frage der Angemessenheit sowohl nach den Bedarfen für Unterkunft und Heizung als auch nach der Größe des Wohnraumes.

Welche Mietobergrenzen gelten im Landkreis Emsland für Kaltmieten einschließlich Nebenkosten (gültig ab 01.01.2023)?

Werden meine Heizkosten bezahlt?

Ja, in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten, soweit sie angemessen sind.

Was ist, wenn meine Heizkosten nicht angemessen sind?

Für Heizkosten gibt es keine Karenzzeit. Sofern die Heizkosten die Angemessenheitsgrenzen übersteigen, werden die tatsächlichen Heizkosten maximal für 6 Monate gezahlt. Danach werden nur noch die angemessenen Heizkosten übernommen.

Werden die Nebenkosten für die Mietwohnung übernommen?

Ja. Sie werden in Höhe des tatsächlichen Bedarfes gezahlt, wenn sie angemessen sind. In den obigen Tabellenwerten sind sie bereits enthalten. 

Werden die Belastungen für mein eigenes Haus übernommen?

Ja, es gibt aber Grenzen, bis zu denen die Kosten übernommen werden ("angemessene Kosten"). Sollte das Haus noch abbezahlt werden, werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft die Schuldzinsen in angemessener Höhe übernommen - denn was für den Mieter die Mietzahlungen, sind für den Besitzer eines Hauses die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch grundsätzlich nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.

Was ist, wenn meine Bedarfe für die Unterkunft zu hoch sind?

Während der einjährigen Karenzzeit werden die tatsächlichen Unterkunftskosten übernommen, auch wenn diese über den Angemessenheitsgrenzen liegen. Nach der Karenzzeit wird die Miete noch für maximal 6 weitere Monate übernommen, um die Möglichkeit zur Kostensenkung zu haben. Nach dieser Frist werden nur noch die angemessenen Kosten der Wohnung übernommen.

Was passiert, wenn ich nicht umziehen möchte?

Sie müssen nicht umziehen. Es werden allerdings nur die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen. Die diesen Betrag übersteigenden Bedarfe müssen Sie selbst decken.

Werden die Umzugskosten übernommen?

Entscheiden Sie sich für einen Umzug, werden die im Zusammenhang mit dem Umzug stehenden Kosten nur dann vom Jobcenter übernommen, wenn dem Umzug vor Abschluss des neuen Mietvertrages zugestimmt wurde und die Kosten des Umzuges angemessen sind. Das Jobcenter hat zu prüfen, ob der Umzug notwendig ist und ob der neue Wohnraum angemessen ist.

Kann ich als Bürgergeld-Empfänger zusätzlich Wohngeld bekommen?

Nein, denn im Rahmen des Bürgergeldes werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit diese angemessen sind.

Kann ich Bürgergeld beantragen für Energienachzahlungen?

Wenn Sie von Ihrem Energieversorger eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten haben, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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