Einkommen

Was zählt alles als Einkommen?

Grundsätzlich zählen alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Vorteilen zum Einkommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Lohn/Gehalt aus nichtselbstständiger Arbeit
  • Einkommen aus selbstständiger Arbeit
  • Unterhaltszahlungen
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Kapital- und Zinserträge
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kindergeld

Darf ich überhaupt eine "Nebentätigkeit" ausüben, wenn ich Bürgergeld beziehe?

JA! Alle Angebote der Grundsicherung für Arbeitsuchende zielen vor allem auf eines ab: Hilfebedürftige sollen in die Lage versetzt werden, durch eigene Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien zu verdienen. Dabei spielt der zeitliche Umfang der Tätigkeit keine Rolle. Auch Mini-, Midi- und Teilzeitjobs können zumindest teilweise die Abhängigkeit von der Unterstützung des Staates verringern. In jedem Fall wird geprüft, inwieweit eine Anrechnung Ihres Einkommens auf das Bürgergeld erfolgt.

Ich bin Hausfrau. Das Einkommen meines Mannes reicht nicht aus, um unseren Lebensunterhalt zu decken. Muss ich auch arbeiten gehen, wenn wir Bürgergeld erhalten?

JA! Sie bilden mit Ihrem Mann eine Bedarfsgemeinschaft. Die Verpflichtung, die Hilfebedürftigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu verringern bzw. zu beenden, trifft jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Lehnen Sie zumutbare Arbeiten ohne wichtigen Grund ab, müssen Sie mit Leistungskürzungen rechnen.

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