Antragstellung

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Bürgergeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bis 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Leistungen erhalten auch Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben (z. B. Kinder).

Wo muss ich den Antrag auf Bürgergeld stellen?

Im Landkreis Emsland sind die Fachdienste Arbeit und Soziales der Städte und Gemeinden für die Gewährung der Leistungen zuständig.

Wie hoch ist das Bürgergeld? Woraus setzt es sich zusammen?

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens. Ferner werden die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung übernommen.

Regelbedarfe ab 01.01.2024

für Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte,  
deren Partner minderjährig ist 563 Euro
für volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 506 Euro
für sonstige erwerbsfähige volljährige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 451 Euro
für Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft vom Beginn  
des 15. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 471 Euro
für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 390 Euro
für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 357 Euro

Welche Mehrbedarfe gibt es?

Bestimmte Personengruppen erhalten über den Regelbedarf hinaus höhere Leistungen (Mehrbedarfe):

  • Werdende Mütter
  • Alleinerziehende
  • Behinderte mit Leistungen nach § 33 SGB IX
  • bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen

Mein Kühlschrank ist kaputt. Bekomme ich einen neuen bezahlt?

Nein, solche Kosten sind bereits im Regelbedarf berücksichtigt.
Gegebenenfalls kann aber ein Darlehen in Betracht kommen. Die Gewährung eines Darlehens können Sie auch beantragen, wenn Sie zwar wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen erhalten, aber Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Anschaffung abzudecken.

Gibt es einmalige Beihilfen?

Einmalleistungen können (auch als Darlehen oder als Sachleistung) bewilligt werden für:

  • die Erstausstattung einer Wohnung
  • die Erstausstattung für Bekleidung (insbesondere bei Schwangerschaft und Geburt).

Wie erfahre ich, ob ich Geld bekomme?

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich durch Bescheid mitgeteilt. Aus dem Bescheid erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen.

Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?

Die Leistungen werden zum 1. des Anspruchsmonats auf Ihr Konto überwiesen.

Wie lange wird das Bürgergeld gezahlt?

Das Bürgergeld wird so lange gezahlt, wie Hilfebedürftigkeit und die weiteren Voraussetzungen (Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze etc.) vorliegen. Die Voraussetzungen werden in zeitlich überschaubaren Abständen geprüft und daher die Leistungen in der Regel für ein Jahr bewilligt.

Wann bin ich erwerbsunfähig?

Erwerbsunfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung aktuell oder auf absehbare Zeit (sechs Monate) nicht mindestens drei Stunden täglich unter "den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes" arbeiten kann.

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