Das Bildungs- und Teilhabepaket

Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist vor Ort der Landkreis Emsland als zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II bzw. als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig.

Welche Leistungen gibt es?

  • Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Schulbedarf für Schüler(innen)
  • Schülerbeförderung für Schüler(innen)
  • Lernförderung für Schüler(innen)
  • Gemeinschaftliches Mittagessen für Schüler(innen) und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schüler(innen), die nach dem

  • Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
  • Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
  • Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag

leistungsberechtigt sind.

Weitergehende Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emsland.

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