Das Bildungs- und Teilhabepaket
Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes ist vor Ort der Landkreis Emsland als zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II bzw. als örtlicher Sozialhilfeträger zuständig.
Welche Leistungen gibt es?
- Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler(innen) und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Schulbedarf für Schüler(innen)
- Schülerbeförderung für Schüler(innen)
- Lernförderung für Schüler(innen)
- Gemeinschaftliches Mittagessen für Schüler(innen) und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, insbesondere Schüler(innen), die nach dem
- Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder
- Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Wohngeldgesetz (WoGG) oder
- Bundeskindergeldgesetz (BKGG) für den Kinderzuschlag
leistungsberechtigt sind.
Weitergehende Informationen und Antragsformulare erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Emsland.