Um Ihre Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit überprüfen zu können, sind Sie gemäß §§ 60 ff. SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehört die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
Für die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrages wird der Sachbearbeiter bei den Städten und Gemeinden daher diverse Unterlagen benötigen. Dies können beispielsweise sein:
- Mietvertrag
- Nachweis Wasser-/Abwassergebühren, Heizkosten
- Meldebescheinigung
- Kindergeldbescheid
- letzte Lohnabrechnungen
- letzter Bescheid über das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit
- Kontoauszüge
- ...
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Welche Unterlagen im Einzelnen gebraucht werden, sagt Ihnen Ihr Sachbearbeiter!
Zum Erstgespräch bei Ihrem Fallmanager bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Lebenslauf, Bewerbungsfoto
- Diplome, Schulzeugnisse (Abschlusszeugnisse), sonstige Zeugnisse
- Arbeitszeugnisse
- Nachweise über bisherige Bewerbungen
- ärztliche Unterlagen (falls erforderlich)
- Personalausweis