Organisation

Der Landkreis Emsland ist seit 2005 als sogenannte Optionskommune zuständig für alle Aufgaben im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und damit verantwortlich für die passive und die aktive Leistungsgewährung.

Die Beantragung, Berechnung und Zahlbarmachung des Bürgergeldes einschließlich einer Erst- und Auswegberatung wurde den 19 kreisangehörigen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden übertragen - zum einen, um das vorhandene Know-how der oft langjährigen Mitarbeiter(innen) in den Sozialämtern zu nutzen und zum anderen, um eine kundenfreundliche wohnortnahe Betreuung der Leistungsberechtigten zu gewährleisten.

Die Leistungen rund um die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit (aktive Leistungen) werden durch das Jobcenter erbracht, das als Fachbereich in die Kreisverwaltung des Landkreises Emsland eingebunden ist. Die rund 80 Fallmanager(innen) als persönliche Ansprechpartner der Bürgergeld-Empfänger(innen) sind organisatorisch in drei Teams aufgeteilt und räumlich in den Rathäusern der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden untergebracht.

Organigramm des Jobcenters

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