Kinder

Müssen meine Kinder ihre Sparbücher auflösen?

Minderjährige Kinder, die über Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen dieses einsetzen - somit auch ihr Sparguthaben. Allerdings gilt dies nur für ihren eigenen Lebensunterhalt und oberhalb einer Freigrenze von 15.000 Euro.

Bekomme ich mehr Leistung, wenn ich schwanger bin?

Ja, für werdende Mütter wird auf Antrag ab der 13. Schwangerschaftswoche ein "Mehrbedarf" von 17 % des Regelbedarfes gewährt.

Meine Tochter ist 16 und geht zur Schule. Erhält sie auch Leistungen?

Ja, minderjährige (leibliche und adoptierte) Kinder gehören grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Zu berücksichtigen ist aber das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils, bei dem das minderjährige Kind lebt. 

Müssen meine Eltern für mich Unterhalt zahlen?

Insbesondere bis zum Abschluss der Erstausbildung besteht ein Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber ihren Eltern. Genaueres regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Welche Auswirkungen dies auf die Einkommensanrechnung hat, ist abhängig von Alter, Status (in Ausbildung, Arbeit etc.) und Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer Bedarfsgemeinschaft und kann daher nur im Einzelfall geklärt werden.

Gelten Unterhaltszahlungen, die ich bekomme, als Einkommen?

Ja, die Zahlungen werden als Einkommen angerechnet.

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