Um Ihre Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit überprüfen zu können, sind Sie gemäß §§ 60 ff. SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Dazu gehört die Offenlegung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse.

Für die Bearbeitung des Bürgergeld-Antrages wird der Sachbearbeiter bei den Städten und Gemeinden daher diverse Unterlagen benötigen. Dies können beispielsweise sein:

  • Mietvertrag
  • Nachweis Wasser-/Abwassergebühren, Heizkosten
  • Meldebescheinigung
  • Kindergeldbescheid
  • letzte Lohnabrechnungen
  • letzter Bescheid über das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit
  • Kontoauszüge
  • ...

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Welche Unterlagen im Einzelnen gebraucht werden, sagt Ihnen Ihr Sachbearbeiter!

Zum Erstgespräch bei Ihrem Fallmanager bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Lebenslauf, Bewerbungsfoto
  • Diplome, Schulzeugnisse (Abschlusszeugnisse), sonstige Zeugnisse
  • Arbeitszeugnisse
  • Nachweise über bisherige Bewerbungen
  • ärztliche Unterlagen (falls erforderlich)
  • Personalausweis

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